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DIE GESETZLICHE VERSORGUNG BEI BERUFSUNFÄHIGKEIT
Besonders Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden haben im Falle einer Berufsunfähigkeit keinerlei gesetzlichen Versicherungsschutz.
Die am 1. Januar 2001 in Kraft getretene neue Regelung ersetzt die bisherige BU-
Der bisher ausgeübte Beruf spielt bei der neuer Eu-
So kann es durchaus passieren, dass z.B. ein Ingenieur in die Tätigkeit eines Pförtners verwiesen wird. Kann der Berufunfähige noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten, erhält er lediglich die halbe EU-
Besonders hart trifft es Berufsanfänger, denn diese haben frühestens nach 60 Beitragsmonaten Anspruch auf eine EU-
Somit stehen diese praktisch ohne jegliche Versorgung im Falle einer Berufsunfähigkeit da.
Auch Selbständige
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Beispiel zweier Arbeitnehmer: |
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Arbeitszeit in irgendeiner Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt |
Art der Rente |
Höhe der Rente bei einem mtl. Einkommen von 2.000 € |
Höhe der Rente bei einem mtl. Einkommen von 3.000 € |
6 und mehr Stunden |
keine |
0 € |
0 € |
zwischen 3 und unter 6 Stunden |
halbe Erwerbsminderungsrente |
ca. 340 € |
ca. 512 € |
weniger als 3 Stunden |
volle Erwerbsminderungrente |
ca. 685 € |
ca. 1.024 € |